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Spenden, Zustiftungen, steuerliche Vorteile

Sie können die Arbeit der Stiftung „ernten und säen“ durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen. Beide Formen werden vom Finanzamt anerkannt und gefördert.

 

Spenden

Mit einer Spende unterstützen Sie die laufende Arbeit der Stiftung. Spenden werden wie die Erträge aus dem Stiftungsvermögen zeitnah für die Förderzwecke der Stiftung ausgegeben.
Allgemeine Spenden werden mit den Erträgen des Grundkapitals für die vom Stiftungsrat jeweils beschlossenen Förderzwecke ausgegeben. Sie können aber auch bestimmen, dass Ihre Spende dem Förderzweck eines der Stiftungsfonds zugute kommen soll.

 

Zustiftungen

Zustiftungen erhöhen den Kapitalstock der Stiftung, sie fließen entweder in das Grundkapital, oder - auf Ihren Wunsch - in einen Stiftungsfonds. Auf jeden Fall dienen Zustiftungen der langfristigen Aufgabe der Stiftung: das Stiftungsvermögen wird vermehrt, damit steigen die alljährlichen Erträge, die der konkreten Arbeit zugute kommen.

 

Steuerliche Vorteile

Spenden und Zustiftungen an „ernten und säen“ sind bei der Einkommenssteuer (Lohnsteuer) abzugsfähig. Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbescheinigung. Wenn Sie die entsprechenden Beträge bei der nächsten Steuererklärung angeben, mindert sich Ihre Steuerlast; so fließt - je nach persönlichem Steuersatz - ein Teil der Spende oder Zustiftung an Sie zurück.
Mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ von 2007 sind die jährlichen Höchstgrenzen für den Spendenabzug auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte erhöht worden. Auch wenn dieser Höchstbetrag überschritten wird, geht die Steuerersparnis nicht verloren, sondern wird auf die Folgejahre vorgetragen.
Bei Zustiftungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung können mit dem neuen Gesetz bis zu 1 Mio. Euro (bei Ehepaaren 2 Mio. Euro) abgesetzt werden, dies kann über zehn  Jahre verteilt werden. Die Bindung an das Gründungsjahr der Stiftung ist entfallen.