Bei Zustiftungen ab 5.000 Euro haben Sie als Stifterinnen und Stifter die Möglichkeit,
einen eigenen Stiftungsfonds unter dem Dach von „ernten und säen“ zu gründen.
Aus dem weiten Spektrum kirchlicher und diakonischer Aufgaben wird dann von
Ihnen der Verwendungszweck des Stiftungsfonds festgelegt, ebenso seine Bezeichnung.
Wenn gewünscht, kann dies der eigene Name sein – aufgrund des „Ewigkeitscharakters“
der Stiftung entsteht eine Erinnerung an Ihren Namen, die dauerhafter als ein Grabstein ist.
„Mit der ,Brandt-Sperling-Stiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Haltern‘
möchten wir dazu beitragen, unsere Gemeinde am Ort zukunftsfest zu machen.
Auch unsere Enkel und Urenkel sollen Kirche so erleben können, wie es uns
selbst gut getan hat. Die christliche Prägung der nachfolgenden Generationen
ist uns ein Herzensanliegen. Die Gemeinschaftsstiftung ,ernten und säen‘ bietet
uns dafür den verlässlichen unbürokratischen Rahmen.“
Ein eigener Stiftungsfonds kann testamentarisch als Erbschaft oder Vermächtnis gegründet werden.
Auch als Hinterbliebene haben Sie mit einem Stiftungsfonds die Möglichkeit, die Namen lieber
Verstorbener in öffentlicher Erinnerung zu halten. Am schönsten vielleicht ist aber der eigene
Stiftungsfonds zu Lebzeiten: Sie erleben noch mit, wie ihre Stiftung Früchte bringt, und können
eventuell im Beirat von „ernten und säen“ aktiv sein.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie einen eigenen Stiftungsfonds in Erwägung ziehen. Wir beraten Sie gern unverbindlich und ausführlich und können gegebenenfalls die nötigen Schritte gemeinsam mit Ihnen planen